In unseren Wahlständen in Illingen und Schützingen wurden wir immer wieder zur Stimmabgabe bei der Wahl gefragt.
Deshalb an dieser Stelle folgende Infos:
Jeder darf pro ausgesuchtem Kandidierenden maximal 3 Stimmen vergeben.
Möglich sind also 1 oder 2 oder 3 Stimmen pro Kandidierendem (Anzahl ist im Kästchen, rechts neben dem Namen zu einzutragen)
Insgesamt darf jeder aber maximal 18 Stimmen auf die Kandidierenden verteilen.
Zur Erinnerung:
Hier sehen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten unserer Neue Liste 2019, auf die Sie gerne ihre Stimmen verteilen dürfen.
