Neue Gebühren- bzw. Benutzungsordnung für gemeindliche Einrichtungen

Der Gemeinderat hat eine von Grund auf erneuerte Benutzungs- bzw. Gebührenordnung für die Sportplätze, Hallen (Sport- bzw. Festhallen) und andere gemeindliche Einrichtungen wie z.B. Rathauseck, Musiksaal, Kelter beschlossen. Sie wurden nicht nur deutlich vereinfacht, sondern auch nach vielen Jahren runderneuert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Wir Gemeinderäte haben lange darauf gewartet. Es hat sich gelohnt, denn das erarbeitete Ergebnis ist absolut überzeugend ausgefallen. Die Verwaltung hat gedanklich viel investiert.

Benutzungsgebühren

In mühsamer Kleinarbeit hat sie die Kosten für jede öffentlich verfügbare gemeindliche Einrichtung berechnet und dem Gemeinderat detailliert vorgelegt. Dieser ist der Empfehlung gefolgt und hat entschieden, dass (nur) 10% der Gesamtkosten der jeweiligen Einrichtung von den Benutzern getragen werden sollen.

Umgekehrt trägt die Gemeinde also 90% der Kosten.

Kostenfreie Nutzung:

Hinzu kommt, dass die Sportplätze, Hallen und andere Räume den Jugend- und Seniorengruppen kostenlos zur Verfügung stehen.

Neu sind die Gebühren für die Sportplätze (pro Stunde und Fußballplatz 5,00 EUR).

Parken auf dem Schulhof:

Nur ein Thema ist unseres Erachtens noch nicht so gelöst, dass ausreichend Parkmöglichkeiten für Großveranstaltungen zur Verfügung stehen. Was vor dem Bau von  Zaun und Schranke unkompliziert funktionierte, enthält jetzt so manche Hürde. Hier muss weiter an einer Optimierung gearbeitet und nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht werden.

Insgesamt halten wir das neue Werk jedoch für sehr gelungen, um die vielen Illinger und Schützinger Vereine und Organisationen bei ihrem, auch für die Gemeinde wichtigen Engagement, dauerhaft unterstützen zu können.

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