Kein Lärmschutz für Durchgangsstraßen

Der jetzt im Gemeinderat (GR) beschlossene (gesetzlich vorgeschriebene) Lärmaktionsplan bringt für uns Illinger und Schützinger keinerlei Verbesserung.

Warum:

Er betrachtet nur den Lärm entlang B10 und B35, stellt fest, dass an einigen Stellen mehr Lärm entsteht, als dies zulässig ist (gültige Grenzwerte überschritten) und dass zu wenig Menschen davon betroffen sind, als das konkrete Maßnahmen durchgeführt werden.

Einzige Möglichkeit der Betroffenen ist evtl. die staatliche Unterstützung für den Einbau von Schallschutzfenstern oder Ähnlichem.

Diese Erkenntnisse waren uns schon vorher bekannt.

Neu und äußerst interessant ist die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde des Enzkreises:

Das Landratsamt Enzkreis gibt uns Illingern und Schützingern den Rat, weitere Durchgangsstraßen (Kreisstraßen) wie z.B. die Mühlacker Straße oder Bahnhofstraße lärmtechnisch untersuchen zu lassen und sie signalisieren Bereitschaft, uns gerne dabei zu unterstützen.

Offensichtlich ist der Straßenverkehrsbehörde nicht verborgen geblieben, dass wir zum Teil sehr stark belastete Durchgangsstraßen haben, die für ordentlich Lärm und Gefahr (Schulwege, unübersichtliche Zebrastreifen) sorgen, wir es aber in den letzten zwei Jahren nicht geschafft haben, eine GR-Mehrheit für einen Lärmaktionsplan zu finden.

Zur Erinnerung: Die GR-Mehrheit hat das erforderliche Geld in den Haushalten 2024 und 2025 jeweils gestrichen.

Jeder von uns weiß:

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf den Kreisstraßen durch Illingen und Schützingen lassen sich beim Landratsamt nur mit Lärmaktionsplan durchsetzen.

Wir werden uns nach 2024 und 2025 wieder dafür einsetzen, dass im Haushalt 2026 Geld für unsere Durchgangsstraßen eingeplant wird und hoffen auf breite Unterstützung, denn Nichtstun ist die schlechteste Variante für Anwohner und Verkehrsteilnehmer.

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