In der Sitzung am 18.11.2025 beschloss der Gemeinderat (GR), die Vereinsförderung für die Jugendarbeit und für Investitionen in vereinseigene Gebäude ab dem 1.1.2026 grundlegend neu zu gestalten.
Gründe für die Änderungen waren:
Vereinfachung der Jugendförderung:
Der Förderbetrag wurde pro Jugendmitglied von 5,30 EUR auf 35,00 EUR erhöht. Gleichzeitig entfällt die Förderung von 3,50 EUR pro geleisteter Jugendtrainerstunde. Es müssen also ab 2026 keine Trainerstundenlisten mehr erstellt, Förderbeträge berechnet und geprüft werden. Es reicht künftig, wenn der Verein die Anzahl seiner Jugendlichen an die Gemeinde meldet.
Zielgerichtete Unterstützung bei Investitionen
Ab 1.1.2026 können Vereine für Investitionen an vereinseigenen Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen einen Zuschuss von 25% der Gesamtkosten bekommen. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt 25.000 EUR pro Jahr.
Wenn ein Verein beispielsweise 100.000 EUR für die Sanierung seines Vereinsheims aufwendet, kann er den maximal möglichen Zuschuss in Höhe von 25.000 EUR beantragen.
In begrenztem Umfang können auch Eigenleistungen berücksichtigt werden. Notwendig sind vorher eine Kostenaufstellung und nach Abschluss der Maßnahme Rechnungen bzw. Zahlungsnachweise.
Unsere Meinung:
Wir halten die Neuerungen der Vereinsförderung für äußerst sinnvoll. Neben den Vereinfachungen bei der Jugendförderung (es wird viel Zeit für die Erstellung und Bearbeitung der Jugendtrainingszeitenlisten gespart) erhalten die Vereine eine deutlich spürbare Unterstützung bei erforderlichen, auch größeren Investitionen in ihre Vereinsheime.
Zusammen mit der bereits beschlossenen Benutzungsordnung für gemeindliche Einrichtungen mit sehr vertretbaren Benutzungskosten leistet die Gemeinde Illingen einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des Illinger und Schützinger Vereinslebens.




