Es ist fast nicht mehr nachvollziehbar. Der Standort ist schon lange klar, der Plan liegt auf dem Tisch, das Geld steht im Haushalt. In der letzten Sitzung vor den Ferien wollten wir nach fünf Jahren des Wartens endlich den Baustart beschließen.
Aber es kam ganz anders.
Einen Tag vor der Gemeinderatssitzung teilte die Baurechtsbehörde des Enzkreises mit, dass die Jugendfreizeitanlage nur mit einem vollständigen Bebauungsplan möglich sei. Als Begründung führte sie an, dass es sich bei der Wiese neben dem Sportplatz planrechtlich um einen Außenbereich handele.
Diese Ansicht ist rechtlich wohl zumindest fraglich und sehr nahe an der engsten formalen gesetzlichen Auslegung. Wir kennen diese Vorgehensweise teilweise schon aus anderen Entscheidungen in unserem Bürokratieland. Schade.
Wir verstehen das nicht. Die Wiese liegt mitten im Ort. Ringsum sind Straßen, Häuser, Sportanlagen und Gewerbebetriebe.
Bürgermeister und Bauamt haben zugesagt, sich intensiv um eine möglichst zügige Lösung zu kümmern.
Denn:
Auch nach fünf Jahren, sind wir nicht bereit, diese Jugendfreizeitanlage aufzugeben. Jetzt erst recht nicht, auch wenn die Kinder, die die Sache in Gang gebracht haben, bis dahin schon erwachsen sein und erst die nachfolgenden jüngeren davon profitieren könnten.




